1. Die Beachfront GmbH schließt Mietverträge über Ferienobjekte im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers des Ferienobjektes. Der Eigentümer ist der Vermieter und haftet allein für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Beachfront ist lediglich Vermittler des Mietvertrages und insbesondere kein Reiseveranstalter.
2. Beachfront ist bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erforderlichen und im Zusammenhang stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Abschluss des Mietvertrages oder dessen Beendigung herbeizuführen sowie die Miete und sonstige Gelder einzuziehen.
3. Der mit dem Mietvertrag vereinbarte Endpreis (Miete zuzüglich Nebenkosten) ist in Höhe einer Anzahlung von 30% sieben Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist 30 Tage vor dem Anreisedatum fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Anreisedatum, ist der gesamte Endpreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
4. Der Mietvertrag kann vom Mieter bis zu sechs Monaten vor Beginn der Mietzeit schriftlich gekündigt werden. Für den Fall einer solchen Kündigung schuldet der Mieter allein die Buchungsgebühr. Miete oder ein Stornoentgelt ist in diesem Fall nicht geschuldet.
Erfolgt die Kündigung in einem Zeitraum von weniger als sechs Monaten vor Beginn der Mietzeit, gelten folgende Regelungen:
Für die Einhaltung der genannten Fristen ist jeweils der Zugang der schriftlichen Kündigung bei Beachfront maßgeblich.
Auf die vom Mieter mit der Kündigung übernommene Zahlungsverpflichtung werden zu dessen Gunsten Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Ferienobjekts angerechnet.
Für den Fall, dass der Mieter das Ferienobjekt nicht kündigt, jedoch auch nicht in Anspruch nimmt, bleibt er zur Zahlung der vollständigen Miete verpflichtet. Auch in diesem Fall werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung zu seinen Gunsten angerechnet.
Bei einer vorzeitigen Abreise des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bleibt der Mieter zur Zahlung des vollständigen Mietpreises verpflichtet.
Wurde bei Buchung der Tarif „Early Bird 10 % Rabatt“ gewählt, ist eine Stornierung ausgeschlossen.
5. Die Gemeinden der Insel Sylt erheben von Feriengästen eine Kurabgabe. Beachfront zieht diese bei Anreise von dem Mieter ein und händigt sodann die Gästekarten aus.
6. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstehenden Schäden in und am Ferienobjekt zu ersetzen. Schäden hat der Mieter Beachfront umgehend nach Kenntnis anzuzeigen. Entsteht ein Schaden während der Mietzeit ist zu vermuten, dass der Mieter den Schaden zu verschulden hat. Dem Mieter steht es frei, sein Nichtverschulden zu beweisen.
7. Das Rauchen im Ferienobjekt ist untersagt. Bei dem Verlassen des Ferienobjekts sind Fenster und Türen zu verschließen.
8. Das Ferienobjekt darf nur von denen im Mietvertrag angegebenen Personen und der dort angegebenen Personenanzahl zur Übernachtung genutzt werden. Erfolgt eine Nutzung entgegen den Vorgaben in Satz 1 kann der Vermieter eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Ist die Nutzung entgegen der Vorgaben in Satz 1 für den Vermieter unzumutbar, steht ihm das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.
9. Der Aufenthalt von Tieren im Ferienobjekt ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Für den zulässigen Aufenthalt von Tieren ist pro Tier und Nacht eine Zusatzmiete von 15,00 € geschuldet.
10. Falls das Ferienobjekt mit einem Internetanschluss ausgestattet ist, wird die Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet. Bei dem Ausfall des Internetanschlusses oder dessen eingeschränkter Nutzbarkeit steht dem Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter oder Beachfront zu. Der Mieter ist verpflichtet jede rechtswidrige Nutzung des Internets oder die Nutzung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen und Mitreisenden hierauf ausdrücklich hinzuweisen.
11. Die im Gesamtpreis enthaltene Endreinigung umfasst die übliche, ordnungsgemäße Schlussreinigung des Mietobjekts. Der Mieter ist verpflichtet, das Feriendomizil zum Ende der Mietzeit in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Dazu gehört insbesondere:
Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach oder wird das Mietobjekt in einem über das übliche Maß hinaus verschmutzten Zustand zurückgegeben, ist Beachfront berechtigt, für den hierdurch entstehenden Mehraufwand ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu berechnen.
12. Beachfront und der Vermieter haften jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Beachfront oder des Vermieters beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Beachfront oder des Vermieters beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Beachfront oder der Vermieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Handlungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von Beachfront oder des Vermieters. Eine weitgehende Haftung von Beachfront oder des Vermieters ist ausgeschlossen.